Brandschutzerziehung
Neugier, Nachahmungstrieb und Spieltrieb sind die Hauptursachen, wenn Kinder mit Feuer spielen.
Kinder können die daraus entstehenden Folgen für sich und andere noch nicht einschätzen.
Verbote und Strafandrohungen fordern nur den kindlichen Trotz heraus. Wenn dann beim heimlichen Zündeln etwas passiert, wagt es das Kind nicht, Hilfe zu holen.
Eine Aufklärung so früh wie möglich, ist wirkungsvoller als jedes Verbot. Unterstützen Sie die Neugier Ihrer Kinder und helfen Sie so Schaden zu verhindern. Kinder sollen und müssen spielen, aber nicht mit ihrem Leben!!!
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht ...
... kennt Ihr Kind seinen vollständigen Namen, seinen Wohnort, Straßennamen und Hausnummer?
... kennt Ihr Kind die Notrufnummer der Feuerwehr?
... wie verhält sich Ihr Kind bei Feueralarm?
... wie reagiert Ihr Kind im Falle eines Notfalls?
Der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung wird von den Hessischen Feuerwehren, vertreten durch den Landesfeuerwehrverband, eine große Bedeutung beigemessen.
Warum Brandschutzerziehung?
Seit Beginn des Schuljahres 1995/96 liegen allen Hessischen Grundschulen neue Rahmenpläne des Hessischen Kultusministeriums vor.
Kinder im Grundschulalter sollen, laut diesem Rahmenplan
- Auf das richtige Verhalten in gefährlichen Situationen vorbereitet und
- zu vorsichtigem und sorgfältigem Vorgehen bei Brandgefahren angeleitet werden.
Dabei wird das Ziel verfolgt, die Brandschutzerziehung gleichwertig neben der Verkehrserziehung an den hessischen Schulen zu etablieren.
Soweit die damalige Vorgaben des Landesfeuerwehrverbandes und des Hess. Kultusministeriums.
Mit dem "Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) wurde seit dem 01.07.1999 die Brandschutzerziehung gesetzliche verankert.
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine
Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
Vom 17. Dezember 1998
GVBl. I S. 530
Es wurde am 17.12.1998 verabschiedet und ist am 01.07.1999 in Kraft getreten.
§ 3 Aufgaben der Gemeinden
6. den Selbstschutz der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern.
§ 4 Aufgaben der Landkreise
3. die Brandschutzerziehung zu planen und zu fördern,
§ 6 Aufgabenbereich
(2) Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden. Sie wirken bei der Brandschutzerziehung mit.
§ 18 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe
Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen über die Verhütung von Bränden und den sachgerechten Umgang mit Feuer sowie das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufgeklärt werden.
Die Ziele der Brandschutzerziehung sind:
- Wir wollen verhindern, dass Kinder durch Feuer und Rauch verletzt oder sogar getötet werden.
- Schäden der durch Kinder verursachten Brände können durch Kenntnisse des Umgangs mit Feuer, der Brandgefahr und des Verhaltens bei Bränden reduziert werden.
- Kinder und Feuerwehr sollen zu einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis finden.
- Bei Kindern soll das Brandschutzbewusstsein und die Aufgeschlossenheit gegenüber dem Vorbeugenden und Abwehrenden Brandschutz geweckt werden.
Inhalte der Brandschutzerziehung
Die wichtigsten Kernsätze, die mit den Kindern im Rahmen der Brandschutzerziehung erarbeitet werden sind unter Anderem:
- Aufgaben der Feuerwehr
- Notrufsysteme und Alarmierung
- Wie und wodurch kann ein Brand entstehen und wie kann man einen Brand verhindern?
- Gefahren im Haushalt
- Mit was wird ein Brand gelöscht? (Wasser, Schaum u.s.w )
- Richtiges Verhalten im Ernstfall (im Kindergarten, Schule oder zu Hause)
Seit Ende 2009 stehen den Freiwillen Feuerwehren im Landkreis Darmstadt-Dieburg zwei Brandschutzerziehungskoffer mit zahlreichen Materialien zur Verfügung, die über die Jubiäumsstiftung der Sparkasse Dieburg angeschafft wurden.
Die Koffer beinhalten u.a. ein Telefonsystem zum Absetzen eines simulierten Notrufs. Ein Telefon dient als Notrufzentrale, von dem anderen Telefon rufen die Kinder an. Sie lernen hierbei wie ein Notruf richtig abgesetzt wird:
- Wo ist es passiert?
- W as ist passiert?
- W ie viele Verletzte gibt es?
- Welche Art der Verletzung liegt vor?
- Warten auf Rückfragen!
Natürlich gehört die Besichtigung des Feuerwehrstützpunktes von der Atemschutzwerkstatt über die Schlauchwaschanlage, dem Schlauchturm, dem Umkleideraum und der Fahrzeughalle ebenso dazu, wie das Aufsetzen einer Fluchthaube oder die Erklärung von Rettungsschere und Spreizer.
Tipps für Eltern
Gehen Sie als Eltern auch Ihren Kindern Zuhause mit gutem Beispiel voran:
- Lassen Sie nie Streichhölzer und Feuerzeuge achtlos herumliegen
- Lager Sie alle Feuerspender an einem kindersicherem Platz
- Kaufen Sie ihre Streichhölzer und Feuerzeuge selbst ein, dann belasten Sie auch nicht den Verkäufer mit der heiklen Entscheidung das gesetzliche Verbot, Streichhölzer und Feuerzeuge an Kinder abzugeben, zu brechen.
- Vertrauen Sie Kindern niemals offenes Feuer und Licht an.
- Lassen Sie Kinder niemals mit offenem Feuer, offenem Licht oder mit Heizstrahlern und ähnlichen Gefahrquellen unbeaufsichtigt alleine.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass kontrolliertes Üben besser ist als strikte Verbote oder Angst machen. Verbote erreichen meist nur den gegenteiligen Effekt, denn sie wecken nicht nur die Neugier, sondern auch den Trotz der Kinder. Die Konsequenz daraus ist, dass die Kinder dann heimlich zündeln und gerade das ist die größte Gefahr.
Geben sie nun ihrem Kind die Gelegenheit, unter ihrer Aufsicht eine Kerze oder im Ofen, im Kamin oder Gartengrill ein Feuer in Gang zu setzen und erklären sie dabei die Möglichkeiten der Gefahren, so verhindert das heimliche Zündeln.
... wer Bescheid weiß, der spielt nicht mit dem FEUER!
Und noch etwas ist sehr wichtig:
Da es die unterschiedlichsten Telefone und Telefonanlagen gibt (mit Wählscheibe, mit Tasten, schnurlos oder Nebenstellenanlagen, Handy u.s.w.) bitten wir Sie, Ihrem Kind an Ihrem Telefon zu zeigen, wie die Notrufnummer gewählt wird. Es dient auch zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns am besten gleich und vereinbaren Sie einen Termin. Gerne besuchen wir Sie direkt in der Schule oder im Kindergarten.