„Den Großteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus“, berichtet Dr. h.c. Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV). Zumeist seien diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht.
Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. „Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Ackermann. Allein in Berlin verletzen sich nach Feuerwehrangaben jedes Jahr über 500 Personen in der Silvesternacht.
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Wunderkerzen: gefährlicher Festtagszauber für Kinder
Kinder lieben es, das neue Jahr mit Funken sprühenden Wunderkerzen zu begrüßen. Das Infocenter der R+V Versicherung rät Eltern jedoch, kleinen Kindern den Festtagszauber nicht in die Hand zu geben. Denn sie können sich vergiften, wenn sie die Stäbchen in den Mund nehmen. Erbrechen, Schwindel, Krämpfe und leichte Lähmungen an Armen, Beinen und Hals sind mögliche Folgen. Deshalb ist es wichtig, Wunderkerzen auch vor dem Silvesterabend gut gesichert aufzubewahren.
„Noch nicht abgebrannte Wunderkerzen enthalten Bariumsalze. Wenn diese in den Mund gelangen, können sie Vergiftungserscheinungen hervorrufen“, sagt Dr. Marko Ostendorf, Arzt des R+V-Infocenters. Wer solche Anzeichen an seinem Kind beobachtet, sollte sich sofort an einen Arzt oder eine Giftnotrufzentrale wenden.
Im abgebrannten Zustand sind Wunderkerzen nicht mehr giftig. „Aber Kleinkinder und Kinder mit Asthma reagieren sehr empfindlich auf den Qualm, der beim Abbrennen entsteht. Er reizt die Atemwege und Schleimhäute“, sagt Dr. Ostendorf. Der Experte empfiehlt deshalb, die Wunderkerzen nicht in geschlossenen Räumen abzubrennen.
Hörschaden durch Feuerwerk
Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparabele Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus).
Besonders gefährdet sind Kinder. Schützen Sie daher Ihre Kinder und Ihr eigenes Gehör mit Gehöhrschutz wie etwa Ohrenstöpsel.
Selten wird so ausgelassen gefeiert, wie zu Silvester. Doch nicht nur beim Mitternachts-Feuerwerk - auch schon auf der Party im Zimmer lauern vielfältige Brandgefahren. Ob Tischfeuerwerk, Bleigießen oder das beliebte Fondue - Silvester wird gerne mit dem Feuer gespielt. Wenn dann noch eine üppige Tischdekoration aus Luftschlangen und Konfetti hinzu kommt, wächst die Gefahr.
Schon ein paar einfache Maßnahmen vermeiden einen Zimmerbrand auf Ihrer Silvesterparty. Dies sind ein paar Punkte für einen Sicherheitscheck zu Ihrer Silvesterparty.
Wenn es Silvester doch zu einem Zimmerbrand kommt
Eimer mit Wasser oder (besser) einen Feuerlöscher
Feuerdecke
Bewahren Sie Ruhe und alarmieren Sie die Feuerwehr unter Tel. 112.
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