Acht Tipps für ein sicheres Silvester
„Den Großteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus“, berichtet Dr. h.c. Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV). Zumeist seien diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht.
Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. „Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Ackermann. Allein in Berlin verletzen sich nach Feuerwehrangaben jedes Jahr über 500 Personen in der Silvesternacht.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
- Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Neuerdings gilt dieses Verbot auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Zusätzliche Feuerwerks-Regeln
- Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen!
- Klasse BAM-PI: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden
- Klasse BAM-PII: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden
- Finger weg von Billigimporten! Niemals selbst gebastelte Böller benutzen!
- Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten!
- Niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen!
- Raketen und Knaller nur im Freien und niemals aus der Hand zünden!
- Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen!
- Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten!
- Blindgänger nicht aufheben und nie versuchen, sie nochmals zu zünden!
Weitere Informationen unter www.bam.de
Wunderkerzen: gefährlicher Festtagszauber für Kinder
Kinder lieben es, das neue Jahr mit Funken sprühenden Wunderkerzen zu begrüßen. Das Infocenter der R+V Versicherung rät Eltern jedoch, kleinen Kindern den Festtagszauber nicht in die Hand zu geben. Denn sie können sich vergiften, wenn sie die Stäbchen in den Mund nehmen. Erbrechen, Schwindel, Krämpfe und leichte Lähmungen an Armen, Beinen und Hals sind mögliche Folgen. Deshalb ist es wichtig, Wunderkerzen auch vor dem Silvesterabend gut gesichert aufzubewahren.
„Noch nicht abgebrannte Wunderkerzen enthalten Bariumsalze. Wenn diese in den Mund gelangen, können sie Vergiftungserscheinungen hervorrufen“, sagt Dr. Marko Ostendorf, Arzt des R+V-Infocenters. Wer solche Anzeichen an seinem Kind beobachtet, sollte sich sofort an einen Arzt oder eine Giftnotrufzentrale wenden.
Im abgebrannten Zustand sind Wunderkerzen nicht mehr giftig. „Aber Kleinkinder und Kinder mit Asthma reagieren sehr empfindlich auf den Qualm, der beim Abbrennen entsteht. Er reizt die Atemwege und Schleimhäute“, sagt Dr. Ostendorf. Der Experte empfiehlt deshalb, die Wunderkerzen nicht in geschlossenen Räumen abzubrennen.
Hörschaden durch Feuerwerk
Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparabele Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus).
Besonders gefährdet sind Kinder. Schützen Sie daher Ihre Kinder und Ihr eigenes Gehör mit Gehöhrschutz wie etwa Ohrenstöpsel.
Silvesterparty sicher feiern
Selten wird so ausgelassen gefeiert, wie zu Silvester. Doch nicht nur beim Mitternachts-Feuerwerk - auch schon auf der Party im Zimmer lauern vielfältige Brandgefahren. Ob Tischfeuerwerk, Bleigießen oder das beliebte Fondue - Silvester wird gerne mit dem Feuer gespielt. Wenn dann noch eine üppige Tischdekoration aus Luftschlangen und Konfetti hinzu kommt, wächst die Gefahr.
Schon ein paar einfache Maßnahmen vermeiden einen Zimmerbrand auf Ihrer Silvesterparty. Dies sind ein paar Punkte für einen Sicherheitscheck zu Ihrer Silvesterparty.
- Tischfeuerwerk und Bleigießen nur auf nicht entflammbaren Untersätzen (z.B: Tablett aus Metall) - außerdem sollten alle Gäste bei der Durchführung einen Sicherheitsabstand einhalten. Bei Tischfeuerwerk auf die richtige Sicherheitsklassifizierung achten.
- Beim Kauf von Luftschlangen, Girlanden und Lampions auf die Eigenschaft "schwer entflammbar" achten - die Produkte sind meist mit B1 nach DIN 4102 gekennzeichnet.
- Lampions und Kerzen sicher befestigen und aufhängen.
- Luftschlangen und Girlanden nicht in die Nähe von brennenden Kerzen, Heizkörpern oder offenem Feuer kommen lassen.
- Brennende Kerzen immer unter Aufsicht halten und beim Verlassen des Zimmers löschen
- Vorsicht auch mit glimmenden Zigaretten. Stellen Sie ausreichend Aschenbecher bereit.
- Keine Asche direkt in die Mülltonne - im Freien z.B. im Blecheimer auskühlen lassen.
- Kinder nicht mit Feuer hantieren lassen, Streichhölzer und Feuerzeuge von Kindern verborgen halten
- Fluchtwege (Haustür, Balkontür oder Fenster) nie mit Möbeln verstellen.
Wenn es Silvester doch zu einem Zimmerbrand kommt
Für den Notfall vorbereitet halten:
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Eimer mit Wasser oder (besser) einen Feuerlöscher
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Feuerdecke
Bewahren Sie Ruhe und alarmieren Sie die Feuerwehr unter Tel. 112.
Bei Fragen steht Ihnen Ihre Freiwillige Feuerwehr Groß-Umstadt/Mitte gerne zur Verfügung! Bei Notfällen bitte IMMER die 112 wählen. Nur dann kann schnelle Hilfe gewährleistet werden.